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Höhere Berufsfachschule |
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Bildungsgang HBF AM und HBF IT  |
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HBF Automatisierungstechnik/Mechatronik und IT-Systme
Inhaltlich lehnen sich diese Bildungsgänge stark an die entsprechenden Ausbildungsberufe im dualen System - z.B. Fachinformatiker oder Mechatroniker an. Ein eventueller Wechsel von der HBF direkt in den Ausbildungsberuf nach dem 1. Schuljahr - mit möglicher Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr - wird so erleichtert.
Mit dem Abschluss der HBF ist der Erwerb der Fachhochschulreife verbunden, sofern die entsprechenden Abschlussprüfungen bestanden werden. Der Unterricht zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung ist vollständig integriert und bedeutet keine zusätzliche Belastung.
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![]() ![]() Was müssen Sie mitbringen? ![]() Aufnahmevoraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das erforderliche Abschlusszeugnis wegen der noch laufenden Ausbildung nicht vorgelegt werden kann, genügt das letzte Jahreszeugnis bzw. letzte Zwischenzeugnis. Bei Schulbeginn ist das erforderliche Abschlusszeugnis - falls noch nicht abgegeben - unaufgefordert im Sekretariat vorzulegen. Alle Zeugnisse sollten als beglaubigte Fotokopien eingereicht werden.
Es können auch ein Zeugnisse von Bildungsgängen vorgelegt werden, die auf dem geforderten Abschluss aufbauen oder über ihn hinausgehen (z.B. bereits erreichte Fachhochschulreife oder Abitur).
Außerdem sollten Sie mitbringen:
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![]() ![]() Welche Unterrichtsfächer? ![]()
Unterrichtet werden die folgenden Fächer: A) P f l i c h t f ä c h e r : (K=Kernfach, G= Grundfach)
Höhere Berufsfachschule IT-System
Höhere Berufsfachschule Automatisierungstechnik/Mechatronik
B) W a h l p f l i c h t f ä c h e r : Physik und ein weiteres Fach
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag (meist auch nachmittags) statt und beginnt in der Regel um 08.00 Uhr. Die Ferienregelung entspricht der des Landes Rheinland-Pfalz.
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![]() ![]() Praktikum ![]() Während der Ausbildung ist unter Anleitung der Schule ein mindestens achtwöchiges Praktikum in einem geeigneten Betrieb abzuleisten, davon die Hälfte in den Schulferien. Die Arbeitszeiten der Praktikanten orientieren sich dabei an den Wochenarbeitszeiten eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers.
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![]() ![]() Projekt! ![]() Im zweiten Schuljahr muss von den Schülern mit Unterstützung der Lehrkräfte eine Projektarbeit durchgeführt werden. Eine praxisorientierte Aufgabenstellung ist dabei von den Schülern selbständig zu planen und durchzuführen sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und präsentieren.
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![]() ![]() Prüfungen, klar! ![]() Die Abschlussprüfung wird am Ende des zweiten Schuljahres durchgeführt. Sie ist in schriftliche Prüfungen (in Berufsbezogener Unterricht und Mathematik) und mündliche Prüfungen gegliedert. Die oben genannte Projektarbeit ist ebenfalls Bestandteil der Abschlussprüfung.
Schüler, die diese Prüfungen der HBF bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk
„Er/Sie ist berechtigt, die Bezeichnung Staatlich geprüfte(r) Technische(r) Assistent(in) für IT-Systeme“ bzw. „Er/Sie ist berechtigt, die Bezeichnung Staatlich geprüfte(r) Technische(r) Assistent(in) für Automatisierungstechnik und Mechatronik“ zu führen.
Eine der beiden Klassenstufen darf wiederholt werden. Für eine Versetzung in das zweite Schuljahr wird das Fach Berufsbezogener Unterricht doppelt gewichtet. Die Wiederholung des ersten Jahres ist nicht möglich, wenn vier oder mehr Fächer mangelhaft oder ungenügend sind.
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![]() ![]() Die Fachhochschulreife! ![]() Die Schülerinnen und Schüler der HBF nehmen am Ende des zweiten Schuljahres an der Fachhochschulreifeprüfung teil (Deutsch/Kommunikation, Englisch, Mathematik). Wer die HBF-Abschlussprüfung UND die Fachhochschulreifeprüfung besteht, erhält die Fachhochschulreife (schulischer Teil).
Das endgültige Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife kann erst dann ausgestellt werden, wenn
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![]() ![]() Anmeldung wie? ![]() Die Anmeldung sollte ab Anfang Februar erfolgen (Anzeige in der „Rheinpfalz“ beachten). Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März eines Jahres. Anmeldformulare im Internet unter http://www.bbs1-kl.de/index.php?id=2840 . Nach Ablauf der Frist können nicht angenommene Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden. Bitte fragen Sie nach!
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Autor: Michael Soffel Letzte Aktualisierung: 1. April 2014 |
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