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Algemeinbildende Fächer - Religion |
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![]() Rechtliches und Theologisches ![]() Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichtes sind im Grundgesetz, der Landesverfassung sowie im Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz festgelegt.
Evangelischer und Katholischer Religionsunterricht basieren auf der Grundlage des christlichen Glaubens. Die Inhalte sind ein unverzichtbarer Beitrag innerhalb des gesellschaftlichen Diskurses über Sinn- und Wertfragen.
In den Berufsbildenden Schulen wird neben der Erarbeitung von Wissen vor allem auf die Vermittlung christlicher Werte und das Einüben von sozialem Verhalten Wert gelegt. Im Rahmen des allgemeinbildenden Unterrichts leistet das Fach Religion einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schüler. Die Schulung des kritischen Bewusstseins durch die Behandlung aktueller, gesellschaftsrelevanter Themen sowie der Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung haben einen hohen Stellenwert. Der Religionsunterricht genießt den "Luxus", sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkraft, einerseits innezuhalten, um den Blick für die wesentlichen Aspekte des menschlichen Miteinanders (zurück)zugewinnen, aber andererseits um so dynamischer und kreativer unter die Oberfläche des modernen Menschenbildes zu schauen. ![]()
Autor: Alexander Voss Letzte Aktualisierung: 16. März 2006 |
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