Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz, gültig ab dem 03.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei leite ich Ihnen den neuen Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz, gültig ab dem 03.12.2020 weiter. Der neue Hygieneplan baut auf dem Hygieneplan vom 17.08.2020 und der „Handreichung zur Maskenpflicht“ der ADD vom 03.11.2020 auf.

Folgende Punkte des neuen Hygieneplans bitte ich insbesondere zu beachten:

  • Mund-Nasen-Bedeckung / Maskenpflicht: Die Maskenpflicht wurde bis auf weiteres verlängert, sie gilt weiterhin für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände in allen Räumen.
  • Lüften: Geschlossene Räume sind weiterhin regelmäßig alle 20 Minuten zu lüften. Als Lüftungszeit wird für die anstehenden Monate eine Dauer von 3- 5 Minuten empfohlen.
  • Krankheitssymptome: Personen mit Erkältungssymptomen dürfen weiterhin die Schule nicht besuchen, aktuell auch bei geringfügigen Symptomen! Erst nach 24 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule wieder besucht werden.
  • Unterrichtsbetrieb unter Pandemiebedingungen: Weiterhin erfolgt die Unterrichtsorganisation an der BBS I  in Präsenzform. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner/innen kann davon abgewichen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Frank Simbgen
Schulleiter

Berufsbildende Schule I Technik - Kaiserslautern
Kaiserbergring 29 · 67657 Kaiserslautern
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