Testpflicht an der BBS I ab dem 26.04.2021

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Damen und Herren,

ab Montag, den 26. April 2021 kann man am Unterricht an der BBS I nur teilnehmen, wenn man sich auf das Coronavirus getestet hat.

Die zugehörige Testung findet, entsprechend dem bisherigen Verfahren, an der Schule, in der jeweiligen Klasse zu Unterrichtsbeginn statt. Die Durchführung der bisherigen Testungen an der Schule hat zu einer Erhöhung der Sicherheit vor einer Ansteckung an unserer Schule geführt. Da die Tests ab Montag verpflichtend sind, ist eine Einverständniserklärung nicht mehr notwendig. Anstatt einer Teilnahme am Selbsttest kann auch ein Testnachweis einer zertifizierten Stelle angenommen werden, welcher jedoch nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Die zugehörigen Testkits werden uns vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Aktuell werden Tests der Firma Roche verwendet. Näheres dazu finden Sie auf der Seite https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen./

Weitere Informationen zur Testpflicht entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Schreiben des Ministeriums für Bildung.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Simbgen
Schulleiter

Elterschreiben vom 22.04.2021

Konzept Selbsttests an Schulen

Elterninfo Umgang mit positiven Testergebnissen

Infoblatt volljährige SuS Umgang mit positiven Testergebnissen

Datenschutzinformation zu SARS-CoV-2 Tests Schule

 

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